Rechtsbeistand in Ausnahmesituationen auf höchstem Niveau ausschließlich für Arbeitnehmer/-Innen und Betriebsräte. Als hochspezialisierte Kanzlei haben wir unsere Beratung auf die besonderen Bedürfnisse der Arbeitnehmerseite ausgerichtet. Dabei ist uns ein Gefühl für die Situation sowie ein professioneller Kampfgeist für die Interessen unserer Mandanten besonders wichtig. Es ist unser Ehrgeiz, unseren Mandanten den bestmöglichen, individuellen Beistand zukommen zu lassen, damit die Rechte der arbeitenden Menschen effektiv gewahrt werden können.
Vor dem Hintergrund unserer Überzeugung für Menschen- und Arbeitnehmerrechte konsequent einzutreten, rechnen wir regelmäßig auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. In einem umfassenden Erstberatungsgespräch werden wir Sie hierbei über die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die jeweiligen Kostenalternativen informieren. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir die komplette Korrespondenz und Abwicklung und klären auch im Vorfeld die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und Ihre finanzielle Situation die Zahlung der gesetzlichen Gebühren nicht zulässt, teilen Sie uns dies bitte mit. In manchen Fällen besteht dann die Möglichkeit, ein Verfahren auf der Basis von Prozesskostenhilfe zu führen. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Kosten haben, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Wir sind als Fachkanzlei für Arbeitsrecht langjährig ausschließlich in arbeitsrechtlichen Verfahren auf Arbeitnehmerseite tätig.
Größte Leistungsbereitschaft, Leidenschaft und absolute Loyalität kennzeichnet unsere Arbeit.
Wir verfügen über eine Expertise in der Betreuung englischsprachiger Mandanten im Kontext internationaler Beschäftigungsverhältnisse.
Präzision, Verlässlichkeit und Kostentransparenz sind bei uns selbstverständlich.
In Notfällen werden wir jederzeit für Sie tätig.
Auf unsere Diskretion in jeglicher Hinsicht können Sie sich verlassen.
„Herr Neuberger zeigt für seine Mandanten mit seiner fachlichen Kompetenz einen exzeptionellen Einsatz. Bei ihm kommt der Mandant an erster Stelle, egal, wann man ihn benötigt.“
„Herr Neuberger liebt und lebt seinen Beruf“
„Praxisnah, nachhaltig prägend, spannend. Vielen Dank.“
„Die Verhandlungen von Herrn Neuberger führten zu einem sehr guten Ergebnis, über das ich glücklich bin. Ich möchte Herrn Neuberger noch einmal für alles danken und werde mich auf jeden Fall wieder an ihn wenden, falls ich zukünftig wieder einen Anwalt benötigen sollte.”
“Herr Neuberger begleitet unser Gremium seit Jahren äußerst erfolgreich. In der Zusammenarbeit schätzen wir dabei neben der rechtlichen Expertise seine Leidenschaft für die Situation und für die Belange der arbeitenden Menschen unseres Betriebes.”
“Wir danken Herrn Neuberger für die sehr verständliche und anschauliche Vermittlung der betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen. Es war lehrreich und spannend zugleich.”
Eine subjektiv klare Trennung zwischen Recht und Unrecht sowie eine ins Innerste gehende Abneigung gegen Ausbeutung und Machtmissbrauch, bestimmten den Lebensweg von Herrn Neuberger seit jeher. Eigene Erfahrungen mit Willkür in Arbeitsverhältnissen schärften im Jahr 2002 den Entschluss, sich der Rechtswissenschaft zu widmen, um gezielt an dem Kampf für Recht und Verteilungsgerechtigkeit ausschließlich auf der Seite der arbeitenden Menschen teilzunehmen. Denn das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist paradigmatisch gekennzeichnet durch Interessengegensätze, die sich nicht gänzlich auflösen lassen. Am Ende einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung steht häufig der Kampf um begrenzte Ressourcen; einerseits der effiziente Einsatz an Vermögenswerten und andererseits der existenzsichernde Bestand eines menschenwürdigen Arbeitsverhältnisses.
Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und des juristischen Vorbereitungsdienstes mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, war Herr Neuberger als Rechtsanwalt ausschließlich im Arbeitsrecht und bei bundesweit aktiven Arbeitsrechtsboutiquen auf Arbeitnehmerseite tätig. Die stetige Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen und der erworbene Erfahrungsschatz aus der langjährigen Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten vor Gericht, sind durch den Titel als Fachanwalt für Arbeitsrecht belegt. Heute leitet Herr Neuberger eine eigene auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und hält Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen und Schulungen für Betriebsräte. Denn wer Kritik an ungerechten Zuständen übt, muss selbst handeln, will er etwas zum Besseren verändern.