Fachanwalt für Arbeitsrecht
Spezialisiert, engagiert, kompetent für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Wir behandeln jeden Fall so, als ob es unser eigener wäre

Kanzlei für Arbeitnehmerrechte

Rechtsbeistand in Ausnahmesituationen auf höchstem Niveau ausschließlich für Arbeitnehmer/-Innen und Betriebsräte. Als hochspezialisierte Kanzlei haben wir unsere Beratung auf die besonderen Bedürfnisse der Arbeitnehmerseite ausgerichtet. Dabei ist uns ein Gefühl für die Situation sowie ein professioneller Kampfgeist für die Interessen unserer Mandanten besonders wichtig. Es ist unser Ehrgeiz, unseren Mandanten den bestmöglichen, individuellen Beistand zukommen zu lassen, damit die Rechte der arbeitenden Menschen effektiv gewahrt werden können.

  • Kosten und Gebühren:

    Vor dem Hintergrund unserer Überzeugung für Menschen- und Arbeitnehmerrechte konsequent einzutreten, rechnen wir regelmäßig auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. In einem umfassenden Erstberatungsgespräch werden wir Sie hierbei über die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die jeweiligen Kostenalternativen informieren. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir die komplette Korrespondenz und Abwicklung und klären auch im Vorfeld die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und Ihre finanzielle Situation die Zahlung der gesetzlichen Gebühren nicht zulässt, teilen Sie uns dies bitte mit. In manchen Fällen besteht dann die Möglichkeit, ein Verfahren auf der Basis von Prozesskostenhilfe zu führen. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Kosten haben, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!

Ihre Vorteile

  • Expertise

    Wir sind als Fachkanzlei für Arbeitsrecht langjährig ausschließlich in arbeitsrechtlichen Verfahren auf Arbeitnehmerseite tätig.

  • Einsatz

    Größte Leistungsbereitschaft, Leidenschaft und absolute Loyalität kennzeichnet unsere Arbeit.

  • Internationalität

    Wir verfügen über eine Expertise in der Betreuung englischsprachiger Mandanten im Kontext internationaler Beschäftigungsverhältnisse.

  • Verlässlichkeit

    Präzision, Verlässlichkeit und Kostentransparenz sind bei uns selbstverständlich.

  • Erreichbarkeit

    In Notfällen werden wir jederzeit für Sie tätig.

  • Diskretion

    Auf unsere Diskretion in jeglicher Hinsicht können Sie sich verlassen.

TESTIMONIALS

Vita Marco Neuberger Fachanwalt für Arbeitsrecht & Referent:

Marco Neuberger

Eine subjektiv klare Trennung zwischen Recht und Unrecht sowie eine ins Innerste gehende Abneigung gegen Ausbeutung und Machtmissbrauch, bestimmten den Lebensweg von Herrn Neuberger seit jeher. Eigene Erfahrungen mit Willkür in Arbeitsverhältnissen schärften im Jahr 2002 den Entschluss, sich der Rechtswissenschaft zu widmen, um gezielt an dem Kampf für Recht und Verteilungsgerechtigkeit ausschließlich auf der Seite der arbeitenden Menschen teilzunehmen. Denn das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist paradigmatisch gekennzeichnet durch Interessengegensätze, die sich nicht gänzlich auflösen lassen. Am Ende einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung steht häufig der Kampf um begrenzte Ressourcen; einerseits der effiziente Einsatz an Vermögenswerten und andererseits der existenzsichernde Bestand eines menschenwürdigen Arbeitsverhältnisses.

Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und des juristischen Vorbereitungsdienstes mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, war Herr Neuberger als Rechtsanwalt ausschließlich im Arbeitsrecht und bei bundesweit aktiven Arbeitsrechtsboutiquen auf Arbeitnehmerseite tätig. Die stetige Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen und der erworbene Erfahrungsschatz aus der langjährigen Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten vor Gericht, sind durch den Titel als Fachanwalt für Arbeitsrecht belegt. Heute leitet Herr Neuberger eine eigene auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und hält Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen und Schulungen für Betriebsräte. Denn wer Kritik an ungerechten Zuständen übt, muss selbst handeln, will er etwas zum Besseren verändern.

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